Krampfader-Verödung? Wie geht das?
Liebe Patientin, lieber Patient.
Die Krampfaderverödung ist ein seit vielen Jahrzehnten geübtes Verfahren und geht in den Anfängen auf das Ende des 19. Jahrhunderts zurück. Die Idee besteht darin, durch Einspritzung eines Medikamentes in eine krankhaft varikös veränderte Vene eine Reaktion hervorzurufen, die dazu führt, dass die Vene durch körpereigene Mechanismen sich verschließt und vernarbt und somit dauerhaft verschwindet. Was im Einzelnen die Verödungsreaktion ausmacht ist im Detail nicht so einfach zu beschreiben und hängt sowohl vom Kaliber der behandelten Vene als auch von dem verwendeten Verödungsmittel ab. Sehr vereinfacht ausgedrückt, kann man aber sagen, dass die Verödungsreaktion in der Vene so etwas ähnliches darstellt wie eine künstliche, kontrolliert ablaufende Venenentzündung, die in der Folge bzw. in der Ausheilungsphase zu einem Verschluss (Veröden) der Vene führt.
Im Laufe der Jahre sind eine Vielzahl von unterschiedlichen Verfahrenstechniken sowie unterschiedlichste Verödungsmedikamente beschrieben und ausprobiert worden. Nur Weniges hat die Zeit überdauert. Gefordert wird: Einfache und unkomplizierte Anwendung; zuverlässig kalkulierbarer Behandlungseffekt; komplikationsfreie bzw. komplikationsarme Anwendung. Die Verödungsbehandlung ist nicht für alle Krampfadertypen geeignet. Erfolge durch die Verödungsbehandlung sind natürlich nur zu erwarten, wenn eine sorgfältige Vorauswahl der Behandlungsfähigkeit erfolgt ist und die entsprechenden Behandlungsumstände eingehalten werden. Geeignet für eine Verödungsbehandlung sind in unkomplizierten Fällen einer einfachen (primären) Krampfadererkrankung (Varikosis), die Seitenast-Varizen, die Retikulären Varizen und die Besenreiser-Varizen. Grundsätzlich nicht geeignet für eine Verödungsbehandlung sind Stammvenen-Erkrankungen und Perforans-Varizen.
Die Verödungsbehandlung kann je nach Art und Ausmaß der Krampfadererkrankung ausschließlich angewendet werden oder auch als Ergänzung nach Krampfaderoperationen eingesetzt werden. Sie kann darüber hinaus, falls erforderlich, bei Weiterentwicklung der Krampfadererkrankung beliebig häufig wiederholt werden. Die Menge an Verödungsmittel, die bei einer Behandlung gespritzt werden kann, ist begrenzt. Es handelt sich beim Verödungsmittel um ein Medikament, dass in Ihre Blutbahn gelangt, und daher gibt es, wie bei allen anderen Medikamenten, eine Dosisgrenze, die nicht überschritten werden soll und streng eingehalten werden muss. Nur durch strenge Beachtung dieser Regeln kann garantiert werden, dass keine dosisabhängigen Komplikationen durch das Verödungsmittel auftreten. Nach Abbau bzw. Ausscheidung des Verödungsmittels kann die Verödungsbehandlung am nächsten Tag wiederholt werden. Es ist daher auch sinnlos, beide Beine gleichzeitig zu behandeln. Die Medikamentendosis ist natürlich auf den Gesamtorganismus berechnet und somit bleibt das Ausmaß der Einzelbehandlung gleich, unabhängig davon, ob man die Menge auf ein oder zwei Beine verteilt. Nur der Ablauf der Behandlung würde entsprechend komplizierter werden. Wie läuft eine Verödungsbehandlung ab und was ist zu beachten?
- Sie vereinbaren Termine für die Verödungsbehandlung.
- Wir verordnen die notwendigen Kompressionsbinden und den Kompressionsstrumpf.
- Die Verödungsserie beginnt.
- Nach der Verödungsbehandlung wird sofort ein Kompressionsverband durch uns angelegt.
- Nach der Verödungsbehandlung sollen Sie sich reichlich bewegen (Gehen).
- Zur Nachtruhe kann der Verband entfernt werden. - Es sei denn, es wurde eine andere Absprache getroffen -.
- Normale Körperpflege, einschließlich duschen, ist möglich. Vollbäder, Solarium und Sauna sind während der Verödungszeit nicht erwünscht.
- Nach der Nachtruhe ziehen Sie morgens sofort nach dem Aufstehen den Kompressionsstrumpf an.
- Leichte sportliche Betätigung ist möglich. Arbeitsfähigkeit ist gegeben. Das Leben soll so normal wie möglich weitergehen.
- Der Gummistrumpf wird tagsüber, jeweils zwischen den Verödungsterminen und nach der letzten Verödung, für ca. 4 Wochen getragen. Es sei denn, es wird eine andere Absprache getroffen.
- Die Ausheilungsphase der verödeten Bereiche dauert jedoch häufig länger als diese genannten 4 Wochen. Nach der Verödung sind die verödeten Venen häufig als derbe Stränge zu tasten. Im Rahmen der nachfolgenden Vernarbungsreaktion verschwinden diese Stränge und alles wird wieder glatt.
- Sie sollten die benutzten Kompressionsbinden und die zugehörigen Versorgungsmaterialien zu jeder Behandlung, nach Möglichkeit gewaschen (Kochwäsche, getrennt waschen, färbt etwas ab), in fest aufgewickeltem Zustand mitführen. Den Gummistrumpf sollten Sie beim Eintreffen zur Behandlung noch am Bein haben.
Besenreiser-Krampfadern
Die extrem oberflächliche Lage dieser kleinen Krampfadern in der Haut und das geringe Kaliber bringen für die Behandlung eine Reihe von technischen Problemen mit sich. Wegen des geringen Kalibers ist es technisch schwierig und aufwendig, das Verödungsmittel überhaupt in die Vene hineinzubringen. Die extrem oberflächliche Lage macht es darüber hinaus notwendig, ausschließlich sehr niedrig konzentrierte, "schwache" Verödungsmittel zu verwenden, um die umgebende Haut nicht zu schädigen oder zu verfärben. Beide technischen Voraussetzungen haben zur Folge, dass die Besenreiserverödung eine deutlich geringere primäre Erfolgsquote hat, als die Verödung von dickeren Krampfadern.
Besenreiser und Retikuläre Krampfadern stellen keine Gesundheitsstörung im echten Sinne dar. Sie sind lediglich kosmetisch störend. Aus diesem Grund ist auch eine Behandlung aus medizinischen Gründen nicht notwendig. Dies hat Konsequenzen für die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot des §12 Abs.1 des Sozialgesetzbuches V, müssen Leistungen, die zu Lasten der GKV erbracht werden, "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; (und) sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer (Ärzte) nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen."
Folgend dieser gesetzlichen Vorschrift sind Besenreiser-Verödungen keine Kassenleistung und müssen durch den Betroffenen nach den Vorschriften der GOÄ selbst bezahlt werden. Beachten Sie bitte auch, dass hier strenge Maßstäbe angelegt werden müssen, denn nach den Bestimmungen des Gesetzes ergibt sich keine andere Möglichkeit. Wer diese Leistung trotzdem zu Lasten der GKV erbringt, verstößt eindeutig und vorsätzlich gegen geltendes Recht.
Laser-Behandlung: Ein kurzes Wort zur Laserbehandlung der Besenreiser-Varizen. Laser ist eine besondere Form (kohärentes) von Licht, mit dem kleinste Verbrennungen gesetzt werden können. Die Verödung von Besenreiser-Varizen mit Laser ist prinzipiell möglich. Die Ergebnisse sind allerdings schlecht. Dies hat Gründe, die im Prinzip des Lasers liegen. Die Probleme liegen in der Tiefenfokussierung, der Affinität der Laserlicht-Frequenz zum Absorptionspektrum des Hämoglobins, der punktförmigen Anwendung, der Erhitzung der Haut und der Schmerzhaftigkeit, die eine lokale Betäubung notwendig macht, die wiederum zu einem Aufquellen der Haut führt, was dann die vorgenannten Probleme verstärkt. Eine Besenreiser-Verödung mit den z.Z. gängigen Lasern ist nicht zu empfehlen.
Komplikationen
Jede Behandlungsmaßnahme muß auch unter dem Gesichtspunkt von Komplikationsmöglichkeiten betrachtet werden. Die Wahrscheinlichkeit, durch eine Verödungsreaktion Schaden zu erleiden, ist bei exakter Technik und sorgfältiger Durchführung der Verödungsmaßnahme sehr gering. Zu nennen sind:
1. Pigmentierungen und Verfärbungen der Haut; sind bei exakter Verödungstechnik meist zu vermeiden. Besonders gefährdet sind hellhäutige und rothaarige Menschen.
2. Schmerzen durch überschießende Verödungsreaktion; kommt gelegentlich trotz sorgfältiger Technik vor. Diese im Prinzip unerwünschte starke Verödungsreaktion, läuft ab wie eine Venenentzündung und wird auch wie eine solche behandelt.
3. Hautnekrose; bei versehentlicher Injektion von höher konzentrierter Verödungslösung in die Haut, kann dies zu Gewebsuntergängen (Nekrose) führen.
4. Allergische Reaktion; jede stoffliche Anwendung beim Menschen kann bei gegebener Disposition zu allergischen Reaktionen führen. Allergische Reaktionen auf die gängigen Verödungsmittel sind extrem selten.
5. Tiefe Beinvenenthrombose; gelangt Verödungsmittel in größerer Menge konzentriert in das tiefe Venensystem, so kann durch den dort ausgelösten Venenwandschaden eine tiefe Venenthrombose entstehen. Bei exakter Technik und entsprechender Kompressionsbehandlung kann dies fast immer vermieden werden. Früher kam dies häufiger vor bei Verödung von Magna- oder Parva-Crosse oder Perforansvenen mit sehr hochkonzentrierten Verödungslösungen. Diese Art der Verödungsbehandlung ist daher heute allgemein verlassen.
Wenn Sie weitergehende Fragen zu speziellen Problemen haben, sprechen Sie uns an.
Merke !
Bringen Sie zu jeder geplanten Behandlung Ihren Strumpf (angezogen), sowie alle Binden und Versorgungsmaterialien in straff aufgewickeltem Zustand mit.