IGEL
Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient.
Ihre gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bietet Ihnen einen weitgehenden Versicherungsschutz im Krankheitsfall. Allerdings garantiert sie keine Rundumversorgung. Zahlreiche ärztliche Leistungen, die durchaus ärztlich empfohlen werden können, sind im Leistungskatalog der GKV nicht enthalten und dürfen von Ihrer Krankenkasse nicht übernommen werden. Ihr Arzt darf ebenso diese Leistungen nicht zu Lasten der GKV erbringen. Der Geldmangel der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat bei ungemindertem medizinischen Fortschritt und ungehinderter Nachfrage nach medizinischen Leistungen auf höchstem Niveau, dazu geführt, daß die Honorare insbesondere im ambulanten Bereich, trotz Sparmaßnahmen, ins bodenlose gesunken sind und so z.T. nicht mehr kostendeckend sind. Dies wiederum hat dazu geführt, daß man darüber nachdenken mußte, welche Leistungen zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zwingend gehören und welche nicht. Als Ergebnis ist ein Katalog entstanden und von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) veröffentlicht worden, der medizinische Leistungen enthält, die nicht in die Leistungspflicht der GKV gehören und folglich in die Verantwortung des Einzelnen gegeben sind. Dieser Katalog der individuellen Gesundheitsleistungen wurde als IGEL-Katalog bezeichnet. IGEL-Leistungen sind solche Leistungen
- die nicht zum Leistungsumfang der GKV gehören
- die aber vom Patienten nachgefragt werden und
- die ärztlich empfehlenswert oder - je nach Intensität des Patientenwunsches- zumindest ärztlich vertretbar sind.
Dieser IGEL-Katalog hat bei seiner Veröffentlichung im Sommer 1997 zu heftigen ablehnenden Reaktionen seitens der GKV-Spitzenverbände geführt, die völlig unverständlich bleiben müssen, da es für die Leistungen, die zum Leistungsumfang der GKV gehören und solche die nicht dazu gehören, klare und unmißverständliche gesetzliche Vorschriften gibt, die, wie man zugeben muß, früher sehr großzügig ausgelegt wurden. Dies aber ist nun in Zeiten knapper Mittel, im Interesse der Versicherten, wesentlich strenger zu sehen. Die gesetzliche Grundlage für die Leistungspflicht der GKV stellt das Sozialgesetzbuch (SGB) dar. Die allgemeinen Vorgaben des SGB, Teil V für den Leistungskatalog der GKV schreiben für diese GKV-Leistungen vor:
- Qualität und Wirksamkeit nach allgemein anerkanntem Stand der medizinischen Erkenntnisse (§2 Abs.1)
- Berücksichtigung des medizinischen Fortschritts (§12 Abs.1)
- ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sowie das Maß des Notwendigen nicht übersteigen (§12 Abs.1, §70 Abs.1)
- nach den Regeln der Kunst ausreichend und zweckmäßig (§28 Abs.1)
Im Folgenden möchten wir Ihnen die IGEL-Leistungen näher vorstellen, die im Rahmen der Gefäßheilkunde in unserer Praxis angeboten werden. Wenn Sie derartige Leistungen in Anspruch nehmen möchten, so entsteht zwischen uns ein privates Behandlungsverhältnis. Die Vergütung regelt sich nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Wenn Sie Fragen zu den individuellen Gesundheitsleistungen haben, so zögern Sie nicht, uns anzusprechen. Wir werden Sie gerne beraten.
Ihr Gefäßteam
Die im Folgenden, einzeln aufgeführten Vorsorge-Checks und Behandlungsmaßnahmen im Bereich des Gefäßsystems gehören in allen Fällen, in denen keine anamnestischen oder klinischen Symptome einer Gefäßerkrankung vorliegen oder kosmetische Probleme betroffen sind, nicht in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen und sind daher Gegenstand privater Vorsorge. Persönliche Gründe für die Inanspruchnahme solcher IGEL-Leistungen können der Wunsch nach persönlichen Vorsorge-Maßnahmen oder auch z.B. Vorsorge in Kenntnis einer familiären Belastung mit bestimmten Gefäßerkrankungen sein.
1. 0 Bestimmung des Arteriosklerose-Risikos (light):
Bestimmung der Intima-Media-Dicke (IMT) durch Duplexsonographie (s/w), des BMI (Body-Mass-Index und der HWR (hip-to-waist-ratio).
GOÄ: 1, 6, 410 = 35,00 €
2. 0 Bestimmung des Arteriosklerose und Schlaganfallrisikos (komplex):
Bestimmung der Intima-Media-Dicke (IMT) durch Duplexsonographie (s/w), des BMI (body-Mass-Index und der HWR (hip-to-waist-ratio); zusätzlich Farbcodierte Duplexsonographische Untersuchung der supraaortischen Äste und der extracraniellen hirnversorgenden Arterien.
GOÄ: 1, 6, 401, 410, 420(3x) = 100,00 €
3. 0 Arteriosklerose und Arterielle Verschlußkrankheit (AVK) Bauchaorten-Aneurysma:
Bestimmung des sog. Knöchel-Arm-Index, ap-Durchmesser der Bauchschlagader (Aorta) und Darstellung des femoralen und poplitealen arteriellen Flußsignals bds.
GOÄ: 1, 6, 643, 401, 410, 420(2x) = 100,00 €
4. 0 Venen-Vorsorge:
LRR oder VVP venös, Duplexuntersuchung der Vena saphena magna und parva bds. (sog. Mapping).
GOÄ: 1, 6, 634 oder 641, 410, 420(2x) = 65,00 €
5. 0 Manager-Check:
Umfassender Check des gesamten kardiovaskulären Systems (EKG, Echo-Cardiographie, Duplexuntersuchung aller Gefäßprovinzen und Venen-Check).
GOÄ: 1, 6, 634, 643, 651, 652, 424, 401, 405, 406, Labor sowie BIA (ohne ggf. erforderliches Fremdlabor = 275,00 €
6. 0 Bioimpedanz-Analyse (Body Composition)
Bestimmung der Körperzusammensetzung (Gesamtwasser, Fettmasse, Magermasse etc.. Erstuntersuchung und eine Kontrolle nach Intervention (Training, Diät, ML etc.).
GOÄ: 1, 5, 650 (analog) = 15,00 €
7. 0 Besenreiser-Krampfadern-Verödung umfaßt die sorgfältige Verödungstherapie von retikulären- und Besenreiser-Varizen, sowie der notwendigen Kompressionstherapie einschl. Verbrauchsmaterialien und Medikamentenkosten. Nicht inbegriffen sind Kompressionsmaterialien und Kompressionsstrumpf.
GOÄ: 1, 6, 204, 764 = 50,00 € pro Sitzung
8. 0 Medizinisch indizierte Fußpflege.
Fachgerechte Pflege von Nägeln und intakter Haut an den Füßen aus medizinischer Indikation, insbesondere bei durchblutungsgestörten Extremitäten und Diabetikern (Diabetische Angiopathie und Diabetische Neuropathie) unter ärztlicher Leitung und Aufsicht.
GOÄ: 1, 5, 743 = 30,00 €